Zuschussberechtigt sind Alleinerziehende und Elternpaare, die im Stadtgebiet Karlsruhe bzw. im Landkreis Karlsruhe wohnen, oder jede*r, der Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag bezieht. Der Zuschuss richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen (für Stadt Karlsruhe s. Flyer unten bzw. für Landkreis Karlsruhe s. Webseite des Landkreises). Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, ob und um welchen Betrag Ihr Einkommen Ihre Einkommensgrenze überschreitet.
Zuschuss zum Elternbeitrag und Frühstücksgeld für Kinder mit Wohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe
Um einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Stadt Karlsruhe erforderlich. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu ergänzenden Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Stadt Karlsruhe. Den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen können Sie postalisch oder per E-Mail ( kibe-zuschuss@sjb.karlsruhe.de) einreichen.
Kontakt:
Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich Kindertagesbetreuung, Abteilung Finanzierung und Förderung, Wirtschaftliche Jugendhilfe - Förderung
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe
Für Bürgerinnen und Bürger aus Durlach und Umgebung (Bergwaldsiedlung, Dornwaldsiedlung, Durlach, Durlach-Aue, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Untermühlsiedlung, Wolfartsweier):
Stadtamt Durlach
Jugend und Soziales
Pfinztalstraße 33
76227 Karlsruhe
Zu beachten: Bitte achten Sie auf eine gute Lesbarkeit der Unterlagen. Der Zuschuss wird grundsätzlich ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Das bedeutet, Sie sollten den Antrag spätestes in dem Monat stellen, in dem Ihr Kind/Ihre Kinder die Tageseinrichtung besucht/besuchen.
Quelle: Stadt Karlsruhe
Zuschuss zum Elternbeitrag und Frühstücksgeld für Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Karlsruhe
Um einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Karlsruhe erforderlich. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu ergänzenden Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Karlsruhe.
Kontakt:
Landratsamt Karlsruhe
Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Landratsamt Karlsruhe - Außenstelle Bruchsal
Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
76131 Karlsruhe
(für das Einzugsgebiet: Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten)
Landratsamt Karlsruhe - Außenstelle Bruchsal
Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
76646 Bruchsal
(für das Einzugsgebiet: Bad Schönborn, Bretten, Bruchsal, Forst, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Kürnbach, Oberderdingen, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Sulzfeld, Ubstadt-Weiher, Waghäusel, Zaisenhausen)
