Unterstützungsangebote für Eltern

 
Benötigen Sie finanzielle Hilfen zur Bezahlung des Kita-Beitrages und/oder des Essensgeldes Ihres Kindes/Ihrer Kinder? Auf dieser Seite finden Sie die Anlaufstellen der Ämter, bei denen Sie entsprechende Anträge stellen können. Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge benötigen, können Sie sich jederzeit gerne an die Kolleginnen in den Familienzentren wenden. Diese helfen Ihnen gerne weiter.
Bei Fragen zu den Unterstützungsangeboten wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen des Zentralen Beitragseinzugs.
 
Zentraler Beitragseinzug 
 
 
Bankverbindung Zentraler Beitragseinzug
DE94 3702 0500 0001 7004 02
BIC: BFSWDE33XXX
Sozialbank
 

Zuschussberechtigt sind Alleinerziehende und Elternpaare, die im Stadtgebiet Karlsruhe bzw. im Landkreis Karlsruhe wohnen, oder jede*r, der Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag bezieht. Der Zuschuss richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen (für Stadt Karlsruhe s. Flyer unten bzw. für Landkreis Karlsruhe s. Webseite des Landkreises). Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, ob und um welchen Betrag Ihr Einkommen Ihre Einkommens­grenze überschreitet.
 
Zuschuss zum Elternbeitrag und Frühstücksgeld für Kinder mit Wohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe 
Um einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Stadt Karlsruhe erforderlich. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu ergänzenden Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Stadt Karlsruhe. Den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen können Sie postalisch oder per E-Mail (  kibe-zuschuss@sjb.karlsruhe.de) einreichen. 
 
Kontakt: 
Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich Kindertagesbetreuung, Abteilung Finanzierung und Förderung, Wirtschaftliche Jugendhilfe - Förderung 
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe 
 
Für Bürgerinnen und Bürger aus Durlach und Umgebung (Bergwaldsiedlung, Dornwaldsiedlung, Durlach, Durlach-Aue, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Untermühlsiedlung, Wolfartsweier):
Stadtamt Durlach
Jugend und Soziales
Pfinztalstraße 33
76227 Karlsruhe 
 
Zu beachten: Bitte achten Sie auf eine gute Lesbarkeit der Unterlagen. Der Zuschuss wird grundsätzlich ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Das bedeutet, Sie sollten den Antrag spätestes in dem Monat stellen, in dem Ihr Kind/Ihre Kinder die Tageseinrichtung besucht/besuchen. 
 
 
Zuschuss zum Elternbeitrag und Frühstücksgeld für Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Karlsruhe 
Um einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Karlsruhe erforderlich. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu ergänzenden Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Karlsruhe.
 
Kontakt: 
Landratsamt Karlsruhe
Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
(für das Einzugsgebiet: Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten)
 
Landratsamt Karlsruhe - Außenstelle Bruchsal
Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
(für das Einzugsgebiet: Bad Schönborn, Bretten, Bruchsal, Forst, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Kürnbach, Oberderdingen, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Sulzfeld, Ubstadt-Weiher, Waghäusel, Zaisenhausen)
 

Die Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen für Ihr Kind/Ihre Kinder in der Kita wird im Rahmen des Bildungspakets Bildung und Teilhabe (BuT) übernommen, wenn Alleinerziehende oder Elternpaare Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld/Wohngeld+ und/oder Asylbewerberleistungen erhalten. (In seltenen Ausnahmefällen wird auch ohne eine der genannten Sozialleistungen eine Zahlung übernommen.) 
 
Zuschuss zum Mittagessen für Kinder mit Wohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe
Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Karlsruhe
 
Zu beachten: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für BuT zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit
 
 
Zuschuss zum Mittagessen für Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Karlsruhe
Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Karlsruhe
 
Kontakt:
Landratsamt Karlsruhe 
Bildung und Teilhabe 
 

Sozialarbeiter*innen, Mitarbeitende des Sozialen Dienstes der Stadt, Familienhelfer*innen und Kita-Leitungen können – immer in Absprache mit den Eltern! – einen Antrag auf finanzielle Zuwendung für das/die betreffende/n Kind/Kinder beim Karlsruher Kindertisch e.V. stellen. Die Bewilligung erfolgt grundsätzlich für ein Kindergartenjahr und ist unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung. 
 
Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Karlsruher Kindertisches. Den ausgefüllten Antrag können Sie per E-Mail (  info@karlsruher-kindertisch.de) einreichen. 
 
Kontakt:
Karlsruher Kindertisch e.V.
Waldstraße 71a
76133 Karlsruhe
 
Zu beachten: Die Bewilligung der Kosten erfolgt immer für das laufende Kita-/Schuljahr. In der Priorität nachrangig zum Bildung und Teilhabe Paket (BuT)! Daher nur beantragen, wenn kein Antrag bei BuT gestellt wurde. Bitte informieren Sie den Zentralen Beitragseinzug, wenn Sie die Zuwendung für Ihr Kind/Ihre Kinder erhalten.