Wahl der Schwerbehindertenvertretung
01.10.2026 |
Wahlzeitraum 01.10. bis 30.11.2026
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) oder "Vertrauensperson" vertritt die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter und derer, die ihnen gleichgestellt sind.
Kernaufgaben sind:
- Förderung von Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
- Helfend und beratend zur Seite stehen
- Sicherstellung, dass die für schwerbehinderte Menschen geltenden Gesetze und Regelungen eingehalten werden
- Mediation bei Schwierigkeiten, Gespräche sowie Hilfen anbieten
Bei der SBV handelt es sich um ein Ehrenamt (während der Arbeitszeit). Der Arbeitgeber darf das Gehalt dafür nicht kürzen.
Wer wählt die SBV und wer kann gewählt werden?
Wahlberechtigt sind alle im Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Auch vorübergehend Beschäftigte dürfen sie SBV wählen.
Zur SBV gewählt werden können alle (nicht nur vorübergehend) Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Unternehmen seit sechs Monaten angehören. Eine eigene Schwerbehinderung ist dafür keine Voraussetzung. Auch die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht verlangt.
Was muss ich tun, wenn ich gewählt werden möchte?
In der Wahlversammlung können Sie sich von jeder wahlberechtigten Person vorschlagen lassen oder sich selbst vorschlagen. Für Unternehmen ab 50 Wahlberechtigten gilt: Sie müssen sich von den Wahlberechtigten beim Wahlvorstand vorschlagen lassen. Dafür benötigen Sie die Unterstützung von 5 % der Wahlberechtigten durch deren Unterschriften, mindestens aber drei Unterschriften.
Wann und wie wird die SBV gewählt?
Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 01.10. bis 30.11. statt. In Unternehmen, in denen weniger als 50 Wahlberechtigte arbeiten, wird die neue SBV in einer Wahlversammlung gewählt. Alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten können (während der Arbeitszeit) daran teilnehmen.

